Konzerte in Corona-Zeiten
Wir folgenden bei unseren Veranstaltungen den jeweils geltenden Corona-Bestimmungen. D.h. auch dass wir wesentlich weniger Zuschauer begrüßen dürfen.
Bitte beachten Sie die Hinweise und helfen Sie uns, diese auch einzuhalten.
Stand April 2022:
Es gilt die 2-G – Regel:
Zutritt haben nur geimpfte oder von Corona genesene Bürgerinnen und Bürger. Abstandsregel, Maskenpflicht und die Datenerfassung zwecks Kontaktverfolgung fallen weg.
Wer ist von der Regel ausgenommen?
- Kinder bis 6 Jahre
- Kinder bis 12 Jahre bei Vorlage eines tagesaktuellen Tests
- Bis zum 27.4.22 auch Kinder und Jugendliche von 12 bis 16 Jahren und Schwangere, jeweils bei Vorlage eines tagesaktuellen Tests
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen (Attest) nicht gegen Corona impfen lassen können, bei Vorlage eines tagesaktuellen Tests